Ihr Lieben,
heute ein ganz kurzes Video…
DANKE
für die vielen Spenden, die uns als Prozesskostenhilfe erreicht haben. Nun können wir in die 2. Instanz gehen, um uns gegen verleumderische Antisemitismus-Vorwürfe (auch juristisch) zu wehren. Einen ausführlichen Dankesbrief mit Infos von Andreas Zumach findest Du am Ende dieses Newsletters.
Zu diesem Thema gibt es am Freitag ein
PODIUMSGESPRÄCH
im Rahmen der Ulmer Friedenswochen sprechen Andreas Zumach und ich mit Anwesenden zum Thema Konflikt Israel/Palästina, Judenfeindlichkeit/Antisemitismus und unsere besondere Verantwortung als Deutsche
Freitag, 24. September 21, 19 Uhr
Bürgerhaus Mitte, Schaffnerstraße 17, 89073 Ulm
Alle weiteren Infos HIER.
NIRIT & ORCHESTER SHLOMO GEISTREICH TRIO
spielen im Rahmen von JÜDISCHES LEBEN IN DEUTSCHLAND zur Ausstellungseröffnung mit Bildern des Karikaturisten Kirszenbaum
Donnerstag, 30. September 21, 19 Uhr
VHS Ebersberg, Dr.-Wintrich-Str. 3, 85560 Ebersberg
Auf bald — ich freue mich sehr auf lebendige Begegnungen!
Herzlichst, |
Sehr geehrte Damen und Herren, 30. August 2021 liebe FreundInnen und Freunde, ich bedanke mich auch im Namen von Nirit Sommerfeld und Lothar Heusohn vom Ulmer Weltladen ganz herzlich für die großzügige finanzielle Unterstützung, mit der Sie/Ihr auf mein Schreiben vom 16. Juni mit der Bitte um Prozeßkostenhilfe reagiert haben/habt. Dank Ihrer/Eurer Solidarität sind zumindest die Kosten gedeckt, die uns drei für das Verfahren in erster Instanz vor dem Ulmer Landgericht entstanden sind. Und Ihre Unterstützung hat uns dazu ermutigt, Berufung beim Oberlandesgericht(OLG) Stuttgart einzulegen, was inzwischen geschehen ist. Unser Anwalt ist sehr zuversichtlich, daß das OLG das erstinstanzliche Urteil korrigieren wird. Die Erwartung, das Verfahren vor dem OLG werde noch in diesem Jahr stattfinden, wurde allerdings enttäuscht. Das OLG hat jetzt erst einen Verhandlungstermin für den 22. März 2022 anberaumt. Inoffiziell wurde dieser sehr späte Termin mit Personalnotstand beim OLG begründet. Der Vorteil des späten Termins könnte allerdings sein, daß bis dahin das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über das Revionsbegehren der Stadt München gegen ihre Niederlage vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (in Sachen BDS-Beschluss des Stadtrates und Verweigerung städtischer Räume) entschieden hat. Die Verhandlung in Leipzig ist für den 1. Dezember anberaumt. Sollte das Bundesverwaltungsgericht das Urteil der Vorinstanz bestätigen, wonach der Münchner Stadtratsbeschluß und seine Umsetzung gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen, könnte dies positive Auswirkungen auf unser Verfahren haben. Wir müssen uns also gedulden. Sobald es neue Entwicklungen gibt, werde ich Sie/Euch informieren. Mit besten Grüßen Andreas Zumach |