Eva Menasse, leuchtender Stern am zeitgenössischen Literatenhimmel — sprachgewaltig, intelligent, pointiert, sachkundig, geschichtsbewusst — hat in der unseligen Antisemitismusdebatte gerade ein Erdbeben ausgelöst. „Menasse drops a bomb“, wie die Journalisten-Kollegin Emily Dische-Becker treffend twittert: Mit ihrem heute erschienenen Gastbeitrag Die Antisemitismus-Debatte ist eine fehlgeleitete, hysterische Pein (hier als PDF) in der ZEIT beweist Eva Menasse Mut, weil sie die verlogene, absichtlich fehlgeleitete Debatte um die angeblich Israel- oder selbsthassenden Kritiker (und -innen) Israelischer Siedlungspolitik kenntnisreich seziert und Ross und Reiter nennt. Ihre Wut darüber verbirgt sie nicht.

Diese teile ich mit ihr: Ich selbst war nun jahrelang von faktischen Auftrittsverboten betroffen, was auf die BDS-Beschlüsse von München und anderer Städte, schließlich auf den BDS-Beschluss des Bundestages beruhte. Zur Erinnerung: Die BDS-Kampagne (Boykott, Desinvestitionen, Sanktionen gegen Israel), eine in Deutschland rein zahlenmäßig marginale Bewegung, die aber immerhin die Diskussion über israelische Siedlungspolitik hierzulande anzufeuern vermochte, wurde (aus meiner Sicht fälschlicherweise) als antisemitisch eingestuft und somit allein eine „Befassung“ mit ihr in öffentlichen Räumen verboten. Dies ist nun am 20.01.2022 vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig höchstrichterlich als verfassungswidrig verurteilt worden. Zu Deutsch und ganz praktisch: Es ist nicht mit unserer Verfassung vereinbar, Menschen wie mir Räume und Redefreiheit zu verweigern, weil man mir eine Nähe (!) zu BDS unterstellt. Ja, allein diese Behauptung hat in den letzten Jahren genügt, um Veranstalter davon abzubringen, mir eine Bühne zu geben. Die Frage, ob ich mich an Boykottmaßnahmen gegen Israel beteilige oder ob ich für Sanktionen werbe, ist dabei nie gestellt worden. Auch nicht die Frage, wie ich mich als Tochter eines Holocaust-Überlebenden, als Enkelin eines im KZ Ermordeten fühle, wenn man mich des Antisemitismus bezichtigt oder auch nur die Nähe dazu andeutet. Zu peinlich wäre ihre Beantwortung gewesen.
Wir gedenken in diesen Tagen der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz vor 77 Jahren, sollten uns aber auch an die Wannsee-Konferenz erinnern, in der vor 80 Jahren die sogenannte „Endlösung der Judenfrage“ besiegelt wurde. Die gesteuerten Denkprozesse, die Angst vor falschen Aussagen, die bereitwillige Anpassung der eigenen Meinung entgegen besseren Wissens und Gewissens und damit die Gleichschaltung aller Instanzen, die im hier verlinkten Spielfilm genauestens beobachtet werden können — diese Mechanismen sollten uns aufhorchen lassen. Der Blick in die Vergangenheit sollte unseren Blick in die Gegenwart schärfen. Hier kann ich nur Eva Menasse zitieren:
„Gibt es (kruden, brutalen, lebensgefährlichen) Antisemitismus? Ja, und nicht zu knapp. Er ist, wie aller Hass, dank der asozialen Medien exponentiell gewachsen. (…) Aber nicht nur der vervielfältigte Hass (der direkt zu Verbrechen wie in Kassel, Hanau, Halle führt) explodiert uns unter der Hand, sondern auch ein völlig irregegangener Moralismus aus ähnlich trüb-digitalen Quellen. (…) Beim Kampf gegen strafrechtlich relevanten Antisemitismus hingegen bringt Deutschland bisher kaum den politischen Willen auf, den Herbert Reul, Innenminister von NRW, gegen Kinderpornografie so eindrucksvoll bewies: ordentliche Polizeiarbeit, entschlossene Strafverfolgung, schnelle Prozesse.“
Stattdessen, so Eva Menasse weiter, fiel man über die Initiative Weltoffenheit her und diskreditierte damit die „wichtigsten Kultur- und Wissenschaftsinstitutionen (Goethe-Institut, Haus der Kulturen der Welt, Moses-Mendelssohn-Zentrum, Wissenschaftskolleg, Zentrum für Antisemitismusforschung, Bundeskulturstiftung und viele mehr), wodurch „keine einzige antisemitische Straftat“ verhindert wurde. Es wird Zeit, dass sich das ändert.
Ändern wird sich nach dem Leipziger Urteil auch, dass Raumverbote für Menschen, die sich kritisch und konstruktiv mit einer Verbesserung der israelischen Politik (und Deutschlands Beitrag dazu) befassen wollen, so wie ich das gerne wieder in öffentlichen Räumen tun würde, der Vergangenheit angehören.
Oder vielleicht doch nicht? Muss ich, da die populären Akteure im lauten Moralkampf gegen Antisemitismus das Leipziger Urteil „bedauern“ und für einen „Schlag gegen die Demokratie“ halten, mit erneuten juristischen Kniffen rechnen, die uns weiterhin behindern werden? Und darf ich mal nachfragen, ob ich für fünf Jahre entschädigt werde, in denen ich in München und andernorts in Deutschland faktisch von einem Rede- und Auftrittsverbot in öffentlichen Räumen betroffen war? In denen mir als Künstlerin Förderungen verweigert wurden, weil „uns die Hände [auf Grund der BDS-Beschlüsse] gebunden sind“, wie ich nicht selten zu hören bekam? Wird es dafür zumindest eine Entschuldigung geben, wird das irgend jemand bedauern, nachdem das höchste deutsche Gericht in dieser Sache festgestellt hat, dass wir im Widerspruch zum Grundgesetz, Artikel 5, unserer Meinungsfreiheit beraubt wurden?
Ich bin gespannt. Und freue mich — nein, nicht auf ein (analoges) Wiedersehen, denn Auftritte sind aus bekannten Gründen nicht geplant — diesmal freue ich mich auf Eure (digitalen) Rückmeldungen.
Herzlichst,

















